Selbstbestimmung und Gesundheit
Der Zugang zu medizinischer Versorgung muss frei von Diskriminierung sein. Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 12. Woche zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei. Grundsätzlich ist in der Schweiz ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin eine Straftat, da er im Strafgesetzbuch steht. Eine Abtreibung ist kein Verbrechen, sondern ein Grundrecht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung.
Zudem basiert die medizinische Forschung und Versorgung noch immer auf der Norm des gesunden, weissen cis-Mannes. Das führt dazu, dass Frauen, FINTA-Personen und Queers in der Gesundheitsversorgung übersehen, falsch behandelt oder diskriminiert werden. Diagnosen erfolgen später, Schmerzen werden weniger ernst genommen, spezifische Bedürfnisse werden ignoriert. Besonders queere Menschen, BIPoC und Menschen mit Behinderungen erleben häufig strukturelle Diskriminierung im Gesundheitswesen.
Wir fordern:
- Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs – raus aus dem Strafgesetzbuch, als Grundrecht in die Verfassung
- Flächendeckende, gut finanzierte Zentren für sexuelle und reproduktive Gesundheit
- Gendergerechte und queersensible Gesundheitsversorgung – in Forschung, Ausbildung und Praxis
- Diskriminierungskritische Weiterbildung für medizinisches Fachpersonal